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什么样的中国人可以移民德国?
德国联盟党和社民党组成的大联合政府就移民法草案的具体内容达成一致,并已经通过了劳动部、经济部和内政部的认可,预计将于2018年12月19日由德国内阁正式推出。
德国新的《移民法》扩大了引进人才的范围。除了大学毕业生以及短缺人才之外,德国将吸引移民的范围扩大到了有专业技能的人才。"说的通俗一点,中国的技校和专科院校的毕业生以前很难到德国工作",新的《移民法》草案则为这类人群提供了工作移民至德国的可能性。
到目前为止,德国在向申请工作永久居留的申请者发放蓝卡时,对申请者的年收入有一定的要求。据现有标准,所有非欧盟申请者的最低工资不得低于每年52000欧元,对于自然科学、数学、工程、IT领域和医生等人才短缺领域的申请者来说,这一标准可以降至每年40560欧元。政策制定者希望通过这种设定最低工资的方式吸引高级专业人才进入欧盟。
新的《移民法》草案没有对最低工资作出硬性规定。对于有技术移民意愿的中国申请者来说,他们不用必须找到工资丰厚的职位就可以实现技术移民。《移民法》草案取消了目前针对非欧盟国家就业申请者的所谓"优先审核"(Vorrangprüfung)限制。到目前为止,一个非欧盟地区申请者在德国哪怕找到了雇主,签署了工作合同,仍然需要得到德国劳工局的认可。劳工局会审查在欧盟以及德国范围内有没有类似的人才或待业人员能够从事相关工作。只有在无法找到合适欧盟范围内从业者的情况下,德国劳工局才会向非欧盟国家申请者发放工作许可。新的《移民法》取消了这一审核制度。
但新的《移民法》也为重新引入"优先审核"制度留下了余地。其中规定在某一地区的就业市场确实有所需要的情况下,政府有权保留或重新启动"优先审核"制度。所以说,新的《移民法》所具备的另一大功能就是在保障本地人就业以及吸引第三国人才之间做到良性平衡。
德国新《移民法》也大大降低了非欧盟国家就业者进入德国寻找就业机会的门槛。规定有专业背景的人才或高校毕业生可以在没有得到具体就职邀请的情况下,进入德国半年寻找工作。但前提是他们在此期间不能申请领取社会福利,而且具备从事其专业背景职业所必须的德语水平。在进入德国之前,申请者必须证明有足够的经济实力支付在德国寻找就业岗位期间的生活费用。德国劳工部有权推出规定,限制不给予发放求职签证的就业领域。但对于25岁以下的在校或正在接受培训的年轻人来说,他们可以申请为期半年的签证,在德国寻找接受职业教育或高等教育的机会。
德国联邦政府已经为吸引专业人才进入德国建立了名为"make it in germany"
https://www.make-it-in-germany.com/en/
的网站,里面提供了与在德国学习、就业、以及申请家庭团聚等方面的各种信息。申请者还可以通过该网页提供的信息寻找就职机会。
Wer qualifiziert ist, darf kommen und arbeiten
60 Seiten sind nötig, um alle Änderungen aufzulisten: Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf des Gesetzes vorgelegt, der noch vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. "Durch systematische Vereinfachung" soll so unterm Strich eine Regelung entstehen, die die Zuwanderung von Fachkräften neu ordnet und im Idealfall erleichtert.
Damit beendet die Große Koalition einen jahrzentelangen Streit, der zwischen den Parteien erbittert geführt wurde: Die SPD wollte unbedingt ein Einwanderungsgesetz, am liebsten mit Punktesystem wie in Kanada. Die Union wollte dies aber auf gar keinen Fall. Nun zwingt sie die wirtschaftliche Lage auf einen Mittelweg und zu dem sperrigen Namen Fachkräftezuwanderungsgesetz. Die Wirtschaft boomt so sehr, dass derzeit 1,2 Millionen Stellen unbesetzt sind. In 23 Prozent aller Berufsgruppen, so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfes, fehlen Fachkräfte. Ohne Gesetz bekomme die Wirtschaft Probleme, glaubt die Bundesregierung.
Durch die einzelnen Regelungen auf den 60 Seiten verspricht sich die Koalition eine "gezielte und gesteuerte Zuwanderung" aus Drittstaaten. "Es wird klar und transparent geregelt, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht". Bislang konnte kommen, wer eine Qualifikation in einem Mangelberuf mitbringt. Nun gilt: "Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte nach der Neuregelung in allen Berufen" arbeiten. Auch die Vorrangprüfung soll es nicht mehr geben. Bislang galt die Voraussetzung, dass kein Deutscher oder kein anderer EU-Bürger die Stelle wollte. Allerdings: Regional können Vorrangprüfungen auch nachträglich oder befristet wieder angeordnet werden.
Fachkräfte sollen zudem wie schon Akademiker für die Arbeitsplatzsuche eine befristete Aufenthaltsberechtigung bekommen. Es soll schon dann eine Aufenthaltserlaubnis geben, wenn eine Stelle in Aussicht ist und nur noch bestimmte Qualifikationen nachgeholt werden müssen. Früher musste vor der Einreise der Arbeitsvertrag schon unterschrieben sein. Einreiseerlaubnisse und die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen sollen zudem künftig viel schneller erteilt werden - zwei bis vier Wochen soll es nur noch dauern. Dafür werden zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, vermutlich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Mit all diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die Zuwanderung von Fachkräften fast verdoppeln. 28.000 Menschen reisten aus dem Ausland noch voriges Jahr ein. Künftig könnten es etwa 50.000 sein, heißt es in der Begründung des Gesetzes. 2007 wurden 789 Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme an beruflichen Qualifikationen erteilt. Künftig könnten es 1.400 pro Jahr werden. Auch geduldete Ausländer, die formal nicht abgeschoben werden können, aber zumeist seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und gut integriert sind, sollen bleiben dürfen. Von einem Spurwechsel für Geflüchtete, der auch von der SPD früher gefordert wurde, kann jedoch keine Rede sein.
Denn prinzipiell soll weiter die Trennung zwischen Asyl- und Zuwanderungsgesetz gelten. Wer also aus politischen oder sonstigen Gründen Asyl in Deutschland beantragt und eine Ablehnung bekommen hat, soll seinen Aufenthalt nicht durch eine Arbeitserlaubnis nach dem Zuwanderungsgesetz legalisieren können. Ausnahmen bleiben wie bisher schon diejenigen Geflüchteten, die eine Ausbildung begonnen haben. Knackpunkt: Spätestens sechs Monate nach der Einreise muss die Identität geklärt sein. Nach der "künftigen Rechtslage", heißt es im Gesetzentwurf, ist eine "geklärte Identität Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildung".
Das gilt zum Teil schon heute, allerdings nicht die Frist von einem halben Jahr nach der Einreise. Wer also keinen Pass, Führerschein oder Geburtsurkunde vorweisen kann und beispielsweise von der syrischen oder afghanischen Botschaft in Berlin keinen neuen Pass ausgestellt bekommt, hat Pech. Wer ihn hat, dagegen Glück, denn auch das steht am ziemlich am Ende des Gesetzentwurfes: Dieser Identitätsnachweis sei deswegen gerechtfertigt, da die "Ausbildungsduldung perspektivisch die Grundlage für den Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis ist".
Die Bundesregierung ist mit ihrem Gesetz zufrieden. "Ein großer Erfolg nach 20 Jahren Debatte", sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Außerdem werde sichergestellt, dass Geduldete bleiben könnten und nicht "die Falschen abgeschoben werden", so der SPD-Politiker. Die Opposition kritisiert das Gesetz: Es sei "kompliziert, bürokratisch" und enthalte "zu viele Hürden", sagt hingegen Filiz Polat, integrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Es sei ein Einwanderungsgesetz, "das nicht zu mehr Einwanderung führen wird", so Polat.
Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisiert, das Gesetz sei zu sehr an den Interessen der Wirtschaft statt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lobt das Gesetz, vor allem den "straffen Zeitplan" der Bundesregierung. Die AfD hält den Gesetzentwurf für "absurd". "Wer die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllt", sagte Bernd Baumann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, "geht einfach an die Grenze und ruft Asyl".
Wem das Gesetz helfen soll - einige Beispiele:
Ein junger Äthiopier lebt seit drei Jahren in Deutschland. Seit zwei Jahren arbeitet er 40 Stunden pro Woche als Hilfskraft in einer Hotelküche. Sein Asylantrag wurde vor 18 Monaten abgelehnt. Er hat keinen Pass. Das Flüchtlingsamt hat eine befristete Duldung aus dringenden humanitären Gründen ausgesprochen. Der Küchenhelfer spricht nicht fließend Deutsch, aber kann sich schriftlich und mündlich gut verständlich machen. Er lässt sich von seiner Mutter aus Äthiopien seine Geburtsurkunde schicken und beantragt erfolgreich eine "Beschäftigungsduldung". Damit wissen er und sein Arbeitgeber, dass er zwei weitere Jahre bleiben darf. Seine Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel steigen. Das gilt aber nicht, wenn er kurz darauf aufhört zu arbeiten oder straffällig wird.